Allgeimeine Geschäftsbedingungen


Von MP Great Events

MP Great Events wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt.
Der Auftraggeber wird im folgenden Mieter genannt

1. Geltungsbereich/ Vertragsbedingungen/ Vertragsabschluss

1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.

1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.

1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger

Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen

Bestimmungen nicht berührt.

1.5. Der Einbeziehung von eigenen Allgemeinen Bedingungen wird widersprochen. Abweichende Regelungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. 

1.6. Durch die Anfrage allein ist noch keine endgültige Reservierung erfolgt und eine des Mietartikels ist noch nicht garantiert. 

1.7. Ein wirksamer Vertrag zwischen dem Mieter und MP Great Events kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von MP Great Events erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückgeschickt hat und eine Anzahlung geleistet hat. Erst nach diesem Vertragsabschluss reserviert MP Great Events das Mietobjekt für den Mieter. 

2. Gegenstand der Vermietung

2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel sowie

Dekorationsartikel.

2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen

Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt.

3. Mietdauer

3.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der

Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an der Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der

Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.

3.2. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er

zusätzliche Mietgebühren zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.

4. Mietpreise/ Mieteinheit

4.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit.

4.2. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der

Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

5. Rücktritt vom Mietvertrag /Kündigungsrecht / Stornierung

5.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.

5.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu

untersuchen.

5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder

Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den

Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein

Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus.

5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt wenn der Schaden durch

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch

auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn,

sind ausgeschlossen.

5.5. Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:

• bis vier Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme fällig

• bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme fällig

• bis vier Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme fällig

Die Liefer- und Anfahrtskosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.

5.6. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 20% zu

reduzieren, sofern dies bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung in Textform angezeigt

wird.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.

6.2. Die Rechnungsstellung durch den Vermieter erfolgt in der Regel spätestens vier Wochen vor

Mietbeginn.

6.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige

Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

6.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung

eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und

Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit

vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

6.5. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung

der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

7. Lieferung / Abholung / Aufbau- und Abbaukosten

7.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters:

Am Bleichanger 46, 87600 Kaufbeuren.

7.2. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter

vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

7.2.1 Folgende Anlieferungs- und Abohlpauschalen gelten bei MP Great Events: 

Anlieferung/ Abholung 0 bis 100 km

Einfache Entfernung x4 (2 Fahrten Lieferung, 2 Fahrten Abholung)

60,00 €
Anlieferung/ Abholung 101 bis 300 km

Einfache Entfernung x4 (2 Fahrten Lieferung, 2 Fahrten Abholung)

0,80 € je km
Anlieferung/ Abholung 301 bis 500 km

Einfache Entfernung x4 (2 Fahrten Lieferung, 2 Fahrten Abholung)

0,70 je km

7.3. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und

Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot

angegebenen Kostensätze.

7.4. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum

vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach

Terminvorgabe durch den Vermieter.

7.5. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener

Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und

ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche

Verzögerungen mit 25,00€ pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der

Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung

sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der

Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

7.6. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge

und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den

einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige

ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

7.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist

zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend,

gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen.

7.8. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der

Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum

Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten

Mietgegenstände zu liefern.

7.9. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe

vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

7.10. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und

Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den

einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport

ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für

den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.

7.10.1 Folgende Selbstabholer Pauschalen gelten bei MP Great Events: 

Selbstabholer Pauschale 1 – ab 500,- € Vertragswert  50,00 €
Selbstabholer Pauschale 2 – ab 1.000 – € Vertragswert  75,00 €
Selbstabholer Pauschale 3 – ab 1.500,- € Vertragswert  100,00 €
Selbstabholer Pauschale 4 – ab 2.000,- € Vertragswert  150,00 €

7.11. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund

höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung

der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

7.12. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des

Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.

8. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

8.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

8.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.

8.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände

nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem

Vermieter umgehend mitzuteilen.

8.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu

lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.

8.5. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die

Verwendung von Nägeln, Schrauben, starkenKlebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist

generell zu unterlassen.

8.6. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer

neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

8.7. Mietobjekte wie Geschirr, Porzellan und Besteck sind nach dem Gebrauch von Speiseresten zu befreien und mit klarem Wasser zu spülen oder feucht abzuwischen. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist strengstens untersagt. Die sachgemäße Reinigung übernimmt MP Great Events, oder nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. 

8.7.1. Goldenes Besteck muss zeitnah nach dem Gebrauch mit lauwarmen Wasser vorgespielt und grob getrocknet werden, um Rost und Beschädigungen zu vermeiden. Die Sachgemäße Reinigung übernimmt MP Great Events. 

8.8. MP Great Events berechnet bei Sitzkissen sowie Porzellan, Geschirr oder Besteck eine gesonderte Reinigungspauschale: Bei max. 100 Personen werden 30,- €  und ab 101 bis 200 Personen 60,- € in Rechnung gestellt. 

9. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

9.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum

vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

9.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und

befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind

vom Mieter zu tragen.

9.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige .berprüfung auf

Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter

berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen

vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder

Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und

Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

9.4. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden.

9.5. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis leisten. Gleiches gilt auch bei einem Verlust der Ware z.B. durch Diebstahl. 

9.6. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00€ Personalstunde

für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).

10. Haftung des Mieters

10.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen

Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des

Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder

Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

10.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.

10.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen

abzutreten.

10.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu

erstatten (Nr. 9.6.)

10.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf

Basis der Wiederbeschaffungskosten (siehe Tabelle).

10.6. Unsere Kerzen sind „tropfarm“. Sollten durch Windzug oder sonstige äußerliche Schäden und/oder Verunreinigungen auf fremden Mietgegenständen entstehen, übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung und/oder Reinigung. 

11. Haftung Vermieter

11.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der

Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte,

durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter

zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag

gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

11.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von

der Haftung vollständig ausgeschlossen.

12. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

12.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande

kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch)

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

12.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist

an:

MP Great Events (haftungsbeschränkt)

Pauline Mull

Kirchangerweg 1

87665 Mauerstetten

12.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist

beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

12.4. Im übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Urheberrecht

13.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos und Videos von der Vermietbare in Absprache mit dem

Mieter vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Mietietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum

des Mieters.